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Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online
  
 

Einstiegsgeld bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  
Seit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erhalten alle
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II (ALG II).

Ihnen steht als Fördermöglichkeit das Einstiegsgeld zur Verfügung. Dieses kann
als Zuschuss zum ALG II beantragt werden.

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Subvention für Bezieher von ALG II zur
Förderung der Existenzgründung oder zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit geringem Entgelt und mindestens
15 Stunden pro Woche Arbeitszeit.

Wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und damit auch keinen An-
spruch auf Gründungszuschuss (mehr) hat, für den kommt nur noch eine Förderung
mit Einstiegsgeld infrage, basierend auf dem ALG II. Zunächst ist also zu klären,
ob Anspruch auf ALG II besteht.

Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes

wird die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemein-
schaft, in der der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt, berücksichtigt. Die Gewährung
liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit,
Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune), d.h. der Langzeitarbeitslose hat keinen Anspruch auf eine Förderung. Das Einstiegsgeld
ist lediglich eine KANN-Leistung, die von Fall zu Fall und von Region zu Region
unterschiedlich gehandhabt wird.

Außerdem ist ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maß-
gebenden Regelleistung herzustellen. Die Bundesagentur empfiehlt den regionalen
Jobcentern bzw. ARGEn, in der Regel 50 % der Höhe der Regelleistung als ESG zu
gewähren, zusätzlich für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 10 % der Regel-
leistung zu gewähren.

Wird das Einstiegsgeld bewilligt,

so wird es zusätzlich zum ALG II mit der maximalen monatlichen Summe von 345 Euro
(alter Regelsatz, im Jahr 2003 errechnet - wird im Einzelfall entschieden!) gezahlt und
nicht auf dieses angerechnet.

Der Hinzuverdienst

wird zu einem großen Teil mit dem ALG II verrechnet. Obwohl während des Bezugs
von Einstiegsgeld ein Großteil der erwirtschafteten Gewinne gegengerechnet wird,
bietet das Einstiegsgeld die Chance, sich schrittweise vom ALG II unabhängig zu
machen.

In jedem Fall ist buchhalterische und steuerliche Betreuung sehr zu empfehlen.

Sozialversicherung

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V in der
gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a SGB XI in der
sozialen Pflegeversicherung und gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI in der
gesetzlichen Rentenversicherung, versichert.

Steuerliche Behandlung

Das ESG gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und unterliegt auch nicht
dem Progressionsvorbehalt.

Bewilligungszeitraum

Über einen Zeitraum von zunächst meist 6 Monaten erhält der Gründer mit dem
Einstiegsgeld eine Unterstützung zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten. Sind
die Voraussetzungen der Bedürftigkeit und die Aussicht auf unternehmerischen
Erfolg der Geschäftsidee gegeben, können nach den 6 Monaten weitere Bewilligungs-zeiträume bis zu höchstens 24 Monaten auf Antrag folgen.

Was ist zu tun - Was muss ich beachten?
 
Wo Sie Ihre Antragsformulare erhalten, was Sie alles vor, während und nach Ihrer
Antragsstellung beachten müssen und was noch alles bezuschusst werden kann,
erfahren Sie in unseren Existenzgründungsseminaren.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Antragstellung, bei der Erstellung Ihres erforder-
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erfolgreichen Start in Ihre Selbständigkeit benötigen.

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Ihre

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

 

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Wie setzt sich der Anspruch zusammen?


Ihr notwendiger Lebensunterhalt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und
Heizung wird in so genannten Regelsätzen gewährt. Das bedeutet, dass die
Regelleistung die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse
des täglichen Lebens pauschal abdeckt.

  • Regelleistung
  • Sozialgeld
  • Unterkunft und Heizung
  • Einmalige Leistungen
  • Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft
    von einer Haushaltsgemeinschaft?
  • Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
  • Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Regelleistung

Einen Anspruch auf die volle Regelleistung haben volljährige Alleinstehende,
Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist. Sie
beträgt seit dem 1. Juli 2008 bundeseinheitlich 351 €. Die Regelleistung für
(Ehe-)Partner beträgt jeweils 316 €. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebens-
jahres erhalten 211 €, ab dem 14. Geburtstag sind es 281 €. Kinder ab dem
15. Lebensjahr und Volljährige die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren
Eltern wohnen erhalten ebenfalls 281 €.
Vor dem 1. Juli 2006 mussten erwerbsfähige Kinder ab Beginn der Volljährig-
keit einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld nach Sozialgesetzbuch 2 (Alg II)
stellen. Ab dem 1. Juli 2006 gilt das nur noch für volljährige Kinder die das
25. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen
Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt
leben, bilden ab dem 15. Lebensjahr immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfs-
gemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Ausgenommen
sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) haben.

Unterkunft und Heizung

Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind,
in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den
Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die
Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten
für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale
Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für
Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden,
wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den
Eltern wohnen können, der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig
ist oder ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen
oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften
    und Geburt) und
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.


Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer
Haushaltsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden
unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfs-
gemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder
eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in:
der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der
der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen,
unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft
zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegen-
seitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine
dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung
und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über
das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und ermögens-
gegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?

Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer
reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners
genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohnge-
meinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemein-
schaft gibt.

Dieser Artikel ist von: Bundesagentur für Arbeit Stand 03.07.2008

Ihre

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

 

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Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online
 

Eine neue Existenzgründungs-Welle kommt

  
Der Arbeitsmarkt wird sich in einer noch nie da gewesenen Form
verändern. Es führt alles hin von „Low-Tech“ zu „High-Tech“,
das heißt vom Offline- zum Online-Arbeitsmarkt.

Wie aber kann ich von dieser Veränderung Nutzen tragen?
Wie kann ich als Arbeitssuchender oder als  „unzufriedener“
Angestellter daran teilhaben? Der neue „alte“ Weg - raus aus
diesem Dilemma - ist die Selbständigkeit.

Viele Unternehmen bzw. Network-Betreiber bieten heute so genannte
risikolose und praxiserprobte FERTIGEXISTENZEN an, als Möglich-
keit, sich schnell und unkompliziert und vor allem kostengünstig eine
Existenz mit einem eigenen Geschäft aufzubauen. Hier gibt es
bereits jetzt schon ein breit gefächertes Angebot an Networks.
Wie aber stelle ich das an? Die Antwort heißt Homebusiness.

Franchising und Network-Marketing werden weiterhin
steigendes Interesse finden - verbunden mit Erwachsenenbildung
und Internet. Hier bietet sich die Möglichkeit, ohne viel Risiko und
vor allem ohne viel Kapitaleinsatz eine Existenz zu gründen und
damit der Arbeitslosigkeit zu entfliehen.

Viele Menschen reiten immer noch ein bereits totes Pferd.

Die meisten warten immer noch auf den wirtschaftlichen Aufschwung
und die damit verbundenen versprochenen Arbeitsplätze. Aber viele
Menschen/Internetbenutzer werden auch wach und erkennen, dass das
Internet und Network-Marketing die Zukunft ist mit steigender
Tendenz und erkennen darin Ihre Chance, sich mit einer Existenz-
gründung
im Internet ihre Existenzerhaltung zu sichern.

Die USA macht es uns schon lange vor. Aber nun sind wir
Deutschen dabei aufzuholen. Die Zahl der Internetbenutzer steigt
jährlich in den Haushalten.

Bei den Internetanschlüssen liegt die USA mit knapp 77 Millionen
Anwendern in Führung. Danach folgen Japan (9,75 Millionen),
Großbritannien (8,10 Millionen), Deutschland (7,14 Millionen) und
Kanada (6,49 Millionen).

Fast jeder fünfte Mensch auf der Welt ist online!

2010 werden voraussichtlich 1,5 Milliarden Menschen online sein.
Weltweit wird die Zahl der Internetnutzer 2007 um 100 Millionen
Menschen steigen, von gut 1,13 Milliarden auf rund 1,23 Milliarden,
schätzt das Marktforschungsinstitut EITO.

Die Weltbevölkerung umfasste laut Wikipedia im April 2007 rund
6,6 Milliarden Menschen und wird bei einem Wachstum von
78 Millionen pro Jahr bis Juli 2008 etwa 6,7 Milliarden erreichen.

Die Kommunikationstechnologie und vor allem das Internet
werden den Strukturwandel in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt
drastisch beschleunigen!

Ihre

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

 

Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld I

   
Zum Gründungszuschuss, der am 1. August 2006 in Kraft
trat, erklärte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Existenzgründung bleibt ein wichtiger Ansatz zur Schaffung von Beschäftigung
und wirtschaftlicher Prosperität. Mit dem neuen Gründungszuschuss wird die
Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus weiter
unterstützt. Die bisherigen Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungs-
zuschuss (”Ich-AG”) werden in dem Gründungszuschuss zusammengefasst,
der für mehr Transparenz und optimale Förderkonditionen sorgt.

Mit dem Gründungszuschuss erhalten Gründerinnen und Gründer zur Sicherung
des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss
in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in
dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt, die eine
freiwillige Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen ermöglicht.
In der zweiten Förderphase wird nur noch die Pauschale gezahlt.

Die erste Förderphase (neun Monate) ist als Pflichtleistung und die zweite
Phase
(sechs Monate) als Ermessensleistung ausgestaltet. Vor der Weiterbe-
willigung der zweiten Phase haben Gründerinnen und Gründer ihre Geschäftstätig-
keit gegenüber der Agentur für Arbeit nachzuweisen.

Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus
einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbs-
tätigkeit
unter Mitnahme des Zuschusses  ist nicht möglich. Zudem erhalten
Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, für eine Karenzzeit
von drei Monaten keine Förderung.

Außerdem können nur Arbeitslose gefördert werden, die noch einen Restanspruch
auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben. In einer Übergangsphase
bis zum 1. November können Gründerinnen und Gründer, die einen geringeren
Restanspruch haben, mit Überbrückungsgeld gefördert werden.

Grundlage für die Förderung ist weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen
Stelle
über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Zusätzlich müssen die
Gründerinnen und Gründer ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.
Die Agentur für Arbeit kann bei Vorliegen begründeter Zweifel die Teilnahme an
einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder der Existenzgründungsvor-
bereitung
verlangen.

Während der Förderung wird ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld
verbraucht.

   
Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

 

förderland - Wissen für Gründer und Unternehmer

  
Sie sind gerade mitten in Ihrer Existenzgründung? …oder
Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein eigenes Geschäft aufzubauen?
Sicher stellen sich Ihnen zu diesem Zeitpunkt viele Fragen…

Hier sind gute Informationen unerlässlich, wenn nicht sogar ein MUSS für jeden
Existenzgründer.

Seit einiger Zeit beziehe ich einen sehr guten und informativen Newsletter, aus dem ich
persönlich schon sehr viele nützliche Infos und Ideen erhalten habe. Seit neuestem aber
besuche ich auch regelmäßig den Info-Blog von förderland.de. Beides möchte ich
Ihnen nicht vorenthalten und gebe Ihnen deshalb diese Info gerne weiter.
Vor allem für eine Existenzgruendung Online gibt es dort viele nützliche Tipps.

Und das sagt förderland.de “über sich” selbst:

förderland ist ein unabhängiges, bundesweites Informations- und Nachrichtenportal für
Gründer und Unternehmer. Das ehemals aus der Praxis heraus entstandene Portal hat
sich innerhalb kurzer Zeit zu einer der meist besuchten Internetseiten für Gründer und
Unternehmer entwickelt.

Neben strukturierten Informationen über alle Facetten der Unternehmensgründung und
-entwicklung
bietet förderland aktuelle Nachrichten, Fachbeiträge und Hintergrundberichte
für unternehmerischen Erfolg. Zusätzlich bietet das Portal seinen Besuchern umfangreiche
Dossiers und Beiträge über gesellschaftlich relevante Themen.

förderland hat es sich zu Aufgabe gemacht, Gründer- und Unternehmergeist zu trans-
portieren, Unternehmertum zu stärken und Gründer zu einer erfolgreichen Umsetzung
innovativer und  wachstumsorientierter Geschäftskonzepte zu motivieren.

Eines der Hauptziele des Portals ist die umfassende Wissensvermittlung. Um dieses
Ziel zu erreichen, greift förderland unter anderem auf das Wissen erfahrener Experten aus
Wirtschaft und Wissenschaft zurück, die interessante Themen aufgreifen und diese in
Fachbeiträgen kompetent und fachkundig vermitteln.”

Diese Aussage kann ich nur so bestätigen!

hier geht es zum förderland-Blog:  http://www.foerderland.de/117.0.html

Viel Spaß mit Informationen zur Gründung, Beiträgen aus der Gründerszene,
sehr hilfreiche Fachbeiträge. Sogar ein Forum finden Sie dort.
 
Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

 

Existenzgründung laut Wikipedia

   
Existenzgründung

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit
bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung,
wobei dieser Begriff eher für Gründung grösserer Unternehmen jenseits des
Mittelstands benutzt wird.
   
Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel
im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz
und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen.
  
Gründungshilfen

Als Gründungshilfe wird ein staatlicher Anreiz für die Existenzgründung be-
zeichnet. Dazu gehören begünstigte Darlehen der KfW Mittelstandsbank auf
Bundesebene oder der Landesförderinstitute wie zum Beispiel der L-Bank in
Baden-Württemberg, der LfA in Bayern oder der NRW.BANK in Nordrhein-
Westfalen. 
  
Problematik der Förderung durch Institutionen

Bei der Beantragung von Fördermitteln zur Existenzgründung müssen in der
Regel die entsprechenden Geschäftsideen und die potenziellen Kunden
gegenüber größeren Institutionen (potenzielle Geber) offengelegt werden,
die einen größeren Kundenkreis betreuen und in der Regel auch andere gute
Kontakte in die Industrie haben.
  
Steuerliche Förderung der Existenzgründung 
 
Als Existenzgründer wird im Einkommensteuergesetz eine natürliche
Person
bezeichnet, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr
der Betriebseröffnung
  
* weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar
   zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen ist,
  
* noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb
   oder selbstständiger Arbeit erzielt hat.
   
  
Autor dieser Erklärungen  zur Bezeichnung “Existenzgründung” stammt
von
Wikipedia. Hier zum ausführlichen Artikel von 
Wikipedia .

 

Selbstständigkeit für Hartz IV Empfänger

   
 Werden Sie ihr eingener Chef
 
Die Chancen am derzeitigen Arbeitsmarkt stehen deutlich schlecht.
Eine Besserung scheint, für Viele, lange nicht in Sicht. Arbeitslosenzahlen
von 12 % geben vielen Menschen kaum eine Gelegenheit einen festen
Arbeitsplatz zu erhalten. Selbst Menschen aus den Managerebenen,
sind von plötzlicher Arbeitslosigkeit betroffen. Ein Euro Jobs und Billig-
löhne tun ihr Ihriges dazu um den Arbeitsmarkt noch zu verschlimmern.
Welchem Firmeninhaber kann man es heute noch verdenken, seine Arbeit
an Ein-Euro-Jobs und Billiglohnarbeiter abzugeben, statt feste Arbeits-
verträge abzuschließen. Im ganzen eine Abwärtsspirale. Zu geringe Löhne,
z.B. 5,50 Euro pro Stunde in Sachsen, befristete Arbeitsverträge und
400,- Euro-Jobs sind die Regel.

  
Die Zeichen stehen auf Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
Das Zeichen der Agentur für Arbeit setzt eindeutig auf die Gründung von
Selbstständigkeit. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sollen
Arbeitslosen den Schritt in die Existenzgründung erleichtern.

Das Problem dabei, welcher Hartz 4 Empfänger hat genug Kapital um
ein eigenes Geschäft zu realisieren? Als Langzeitarbeitsloser, der über
Jahre keine geregelte Arbeit mehr gefunden hat, bin ich oft gar nicht in
der Lage den Weg Selbstständigkeit zu gehen. Ein Ausweg daraus scheint
das Internet zu sein. Existenzgründung Online ist die kostengünstige
Lösung.
  
Jobangebote im Internet

Fast in jedem zweiten Haushalt steht ein Computer mit einem Internet-
anschluss
. Die viele freie Zeit wird häufig vor dem Computer-Bildschirm
verbracht. Es gibt viele Angebote für Jobs im Internetbereich - doch leider
sind nicht alle seriös und - keine Gelegenheit um ein geregeltes Einkommen
zu erzielen. Aber mit einer guten Selbstdiziplin und Planung kann man
auch über das Internet Geld verdienen werden. Dort kann dann der alte
Spruch “Mache Dein Hobby zum Beruf” passen, wenn das Eigene Hobby
auf einer Website umgesetzt wird, die durch Werbeeinnahmen etwas Geld
einbringen kann.
 
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Sie zukünftig das was Sie verdienen! Wie? Lassen Sie uns darüber sprechen…
  
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Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

 

Dropshipping im Online-Verkauf als Geschäftsidee


Was ist Dropshipping?

Dropshipping  ist eine Möglichkeit des Online-Verkaufs mit Direktversand
durch den Lieferanten der von Ihnen zu verkaufenden Produkte.

Vorteile des Dropshipping:

·         Kein Wareneinsatz, keine Investition in Ware

·         Lagerhaltung entfällt für Sie gänzlich

·         Verpackung und Versand erledigt Ihr Lieferant

·         Für Verkäufer, Großhändler und Existenzgründer

Egal ob Sie über Ihren eigenen Onlineshops verkaufen oder Ihre Waren
auf Auktionsplattformen einstellen. Dropshipping ist - richtig und
kompetent ausgeführt - richtungsweisend für den gesamten Onlinehandel.
Gerade im Onlinehandel kommt dem Dropshipping nicht nur eine besondere
Bedeutung zu, vielmehr ist es der sicherste und einfachste Weg im
Internet Handel zu betreiben.

Stellen Sie sich folgendes Modell vor:

Sie betreiben einen Internetshop mit hunderten oder gar tausenden von
Waren,  für die eine große Nachfrage besteht. Sie alleine sind für den Verkauf,
für den Onlineshopbetrieb und das Marketing Ihres Shops zuständig.
Auch bestimmen Sie Ihre Verkaufspreise selbst. Sie selbst sind zuständig für
den Zahlungsverkehr mit dem Kunden sowie die Logistik der verkauften
Produkte.

Das Besondere am Dropshipping liegt darin,

dass Sie Ihre Ware nicht selbst versenden, sondern Sie leiten die Auftragsdaten
einfach an Ihren Dropshipping-Partner weiter (Ihr Großhändler oder Hersteller),
der in Ihrem Namen mit Ihrem Rechnungsdruck die Waren an Ihren Kunden
versendet. Somit haben Sie mit dem Versand und der Lagerhaltung von Waren
nichts zu tun und können sich ganz auf den Absatz Ihrer Produkte konzentrieren.

Dies hat den zusätzlichen und entscheidenden Vorteil, dass Sie auch keine
Waren vorfinanzieren müssen. Denn Ihre Waren werden ja direkt vom
Großhändler versendet, nachdem bei Ihnen per Vorkasse bezahlt worden ist.
Mit dem Großhändler rechnen Sie 1-2 mal im Monat alle Ihre Verkäufe ab. 

Viele Existenzgründer, die einen Onlineshop betreiben oder gar Powerseller
werden möchten, entscheiden sich heute für diese Online-Variante. Zumal
diese Variante auch für viele eine Möglichkeit darstellt, sich ihren Traum
von einer Selbständigkeit zu verwirklichen, weil sie sich das Einrichten
eines Onlineshops mit Ankauf von Waren finanziell nicht leisten können.

Vielleicht ist das auch eine Gründungsidee für Sie für eine
Existenzgründung Online?

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

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