Arbeitslosengeld I ausrechnen mit dem Arbeitslosengeld-Rechner für freiwillig Versicherte bei Selbständigkeit
Selbstständige können sich seit Anfang 2006 freiwillig gegen Arbeitslosigkeit
versichern. Ob der vergleichsweise günstige Versicherungsbeitrag von rund
20 Euro im Monat sich lohnt, hängt aber nicht nur von der Höhe des theoretisch
möglichen Arbeitslosengelds ab. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage:
Ab wann gelte ich überhaupt als arbeitslos und wie weise ich das notfalls nach?
Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich gibt es in Bezug auf den Arbeits-
losenstatus zwischen Angestellten und Selbständigen keinen Unterschied.
Arbeitslos ist laut Paragraf 119 SGB III, wer in keinem Beschäftigungsverhältnis
steht, sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
VORSICHT in Bezug auf den Anspruch
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie innerhalb der
letzten 24 Monate mindestens 12 Monatsbeiträge geleistet haben.
Wenn Sie in dieser Zeit noch mindestens 150 Tage als Angestellter Beiträge
bezahlt haben, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruchs nach
Ihrem Einkommen als Angestellter.
Versicherungsende in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Ganz gleich, ob Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler arbeitslos werden:
Durch den Bezug von Arbeitslosengeld endet die freiwillige Weiterversicherung.
Sobald Sie Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit wieder aufnehmen und sich
weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichern wollen, müssen Sie daher einen
erneuten Antrag auf freiwillige Weiterversicherung (PDF, 267 KB) stellen.
Fiktive Berechnung mit dem Arbeitslosengeld-Recher
Wenn Sie daran denken oder dabei sind, eine Selbständigkeit zu starten,
können Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner ausrechnen, wie hoch Ihr
Arbeitslosengeld voraussichtlich aus, das Ihnen nach längerer freiwilliger
Arbeitslosenversicherung zusteht? Die Werte beziehen sich dabei auf das
Jahr 2007 und stellen eine fiktive Berechnung dar - auch für die Zukunft.
Falls Sie in den letzten beiden Jahren vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld
nicht nur freiwillig arbeitslosenversichert, sondern auch sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben, sollten
Sie auf
dieser Seite, auf der Sie auch den Rechner finden
unter Ausnahmen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes weiterlesen.
Dann gelten für Sie wahrscheinlich andere Regelungen.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die
Berechnung mindestens notwendig. Lesen Sie auf jeden Fall auch die
Erläuterungen zu den Eingaben.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online


