Wichtige aktuelle Steuertermine

  
Nachfolgend für Sie als Selbständiger bei einer Existenzgründung Online
oder einer Selbständigkeit Offline die aktuellen wichtigen Steuertermine!

 
Ende der Zahlungsschonfrist für:

Umsatzsteuer (Monatszahler und Vierteljahreszahler mit Dauerfristverlängerung)

1/11 Sonderzahlung für Dauerfristverlängerung

Lohnsteuer mit Kirchensteuer

Einkommensteuer


Donnerstag, 19.2.2009


Ende der Zahlungsschonfrist für:

Gewerbesteuer

Grundsteuer


Hintergrund: Wenn Sie es nicht ganz pünktlich schaffen, Ihre Steuern zu zahlen,
müssen Sie nicht gleich mit einer Strafe rechnen.
Das Finanzamt räumt Ihnen eine Zahlungsschonfrist von maximal 3 Arbeitstagen
ein (§ 240 Abs. 3 Abgabenordnung). Endet die Schonfrist an einem Samstag,
Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist zum darauf folgenden Arbeitstag.

Beachten Sie: Das gilt nicht für die Abgabe der Steuermeldung. Diese müssen
Sie in jedem Fall pünktlich einreichen!

Bei Fragen zum Thema Steuern und Einhalten der Fristen richten Sie sich
an Ihren Steuerberater.

Herzliche Grüße

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online
 

Steht Ihnen als Selbstständiger Elterngeld zu?

Auch Selbstständige bei einer Existenzgruendung Online
bekommen Elterngeld

Obwohl das Elterngeld erst Anfang 2007 eingeführt wurde, haben erste
Auswertungen ergeben, dass das Elterngeld offenbar ein voller Erfolg ist. 

Nach 12 Monaten bereits wurde an 571.000 Eltern gezahlt. Das gab das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
kürzlich bekannt.

Die Frage, ob Selbständigen auch das Elterngeld zusteht, wird oft gestellt.
Und ja…
Elterngeld steht nicht nur Angestellten, sondern auch Selbstständigen
zu. Dies gilt natürlich auch bei einer Existenzgruendung Online.

Wenn Sie als Selbstständiger die Kinder betreuen, ersetzt das Elterngeld
67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens bzw. des Gewinns (bei
Selbstständigen) des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von
1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beläuft sich auf
300 Euro. 

Als Berechnungsgrundlage dient bei Selbstständigen der Gewinn des
Vorjahres
abzüglich Steuern und gegebenenfalls Pflichtbeiträgen an die
Sozialversicherung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, richtet sich die
Berechnung für das Elterngeld an der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet
im Internet einen Elterngeld -Rechner an. So können Sie schnell erfahren, welcher
Betrag Ihnen als Elterngeld zusteht. Neben dem Elterngeld -Rechner finden Sie
auch eine Liste der Antragsstellen. Schauen Sie im Internet einfach unter 

www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner.

Beachten Sie, dass die Berechnung für das Elterngeld nur funktioniert, wenn Sie
ein volles Kalenderjahr selbstständig waren.

Wir hoffen, Ihnen mit der Information helfen zu können, falls Sie betroffen sind.

Herzliche Grüße

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online
 

Können Existenzgründer und bereits Selbständige aufatmen? Ende der GEZ-Gebühr für beruflich genutzte Computer?

  
Selbständigkeit hat seinen Preis, das weiß jeder Existenzgründer
bereits zu Beginn seines Geschäftsaufbaues. Eine Existenzgründung
Online
im Vergleich zu einer Selbständigkeit im Offline-Bereich
kann man schon als relativ günstig bezeichnen, da kein großes Startkapital
erforderlich ist. Je nach Geschäftsidee ist diese Art von Existenzgründung
sogar fast kostenfrei.
Aber so manche Ausgaben, die einem unfreiwillig auferlegt bzw. "untergejubelt"
werden, versetzen einen dann doch noch in Erstaunen.

So werden seit Anfang 2007 von der GEZ auch für „neuartige Rundfunk-
empfangsgeräte“ Gebühren erhoben, sofern Sie nicht schon ein anderes ("alt
herkömmliches") Gerät für dasselbe Grundstück angemeldet haben – zum
Beispiel ein Autoradio für Ihren Geschäftswagen. Dazu zählen neben internet-
fähigen Handys und Navigationsgeräten vor allem Computer. Wie für Radios
sind dafür monatlich 5,52 € zu zahlen.

Erstmals hat nun aber ein Gericht die automatische Gebührenerhebung für
beruflich genutzte PCs infrage gestellt (Verwaltungsgericht Koblenz, 15.7.2008,
Aktenzeichen: 1 K 496/08.KO).
Nach dem Urteil wird ein Computer – vor allem bei Selbständigkeit in betrieb-
lichen Räumen – typischerweise nicht als Empfangsgerät genutzt. Aus der
Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendern dürfe deshalb keine Gebühren-
pflicht abgeleitet werden.

Gegen dieses Urteil ist zwar noch Berufung möglich. Dennoch ist es ein erstes
Zeichen gegen die zusätzliche monatliche Gebühr für internetfähige PCs.

Das wäre doch mal ein Schritt in die "richtige" Richtung!

Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main

Ihre

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online

   

Spam oder seriöse Werbung - eco-Richtlinie aktualisiert!


Gerade vor wenigen Tagen habe ich mich mit einer Bekannten unter-
halten, die auch im Internet selbständig tätig ist. Bei unserem Gespräch
ist mir aufgefallen, dass ihr das nachfolgende Thema so nicht bekannt
war, weil ihr eine wichtige Gesetzesänderung entgangen war.

Jeder weiß inzwischen über das Spam-Gesetz bescheid und dass man
sich beim E-Mail-Marketing so verhalten muss, dass man keine
Spams versendet (wie unten beschrieben). 
Fast jeder weiß, dass Seiten, die man ins Netz stellt, das gesetzlich
notwendige Impressum enthalten müssen.
Aber kaum einer weiß, dass auch geschäftlich zu versendende Mails
das Impressum enthalten müssen!

  
Dies ist zwar ein Artikel von Dezember 2007, den ich in meinem "alten"
Blog bereits veröffentlicht hatte. Da ich das Thema aber für sehr wichtig
halte und diese gesetzliche Pflicht immer noch nicht jedem geläufig ist,
gebe ich diese Information gerne hier noch einmal bekannt für Besucher,
die diese Gesetzesänderung noch nicht kannten:

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft reagiert auf die in
der jüngeren Vergangenheit ergangenen rechtlichen Änderungen und bringt
eine neue “Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing” auf den Markt.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen werden diesbezüglich
immer strenger - manchmal ist die Grenze zum Spam schnell überschritten.
Es wird für die Unternehmen immer schwieriger, sich auf legalem Boden
zu bewegen. Dementsprechend hoch ist jetzt die Verunsicherung.

Wichtigste Voraussetzung für die Zulässigkeit von E-Mails zu Marketing-
zwecken ist die wirksame Einwilligung des Empfängers in die Zusendung.
Der Empfänger muss nachweisbar mit einer zuvor klar bestimmten
Werbemaßnahme einverstanden sein.

Das Unternehmen trägt im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung
die Beweislast dafür! Es muss die Erklärung eindeutig nachweisen können,
dass die Einwilligung gerade von dem E-Mail-Adressat tatsächlich erteilt wurde.

Der sicherste Weg dafür ist das so genannte “Double-Opt-in-Verfahren“,
in dessen Rahmen der Empfänger zweimal erklärt, dass er die Zusendung
bestimmter E-Mails wünscht.

Einmal durch Eintrag bei einer Werbemaßnahme und anschließend durch
das Bestätigen eines entsprechenden Links in der Bestätigungsmail des
sendenden Unternehmens. Ausdrücklich hingewiesen werden muss der
Empfänger außerdem auf sein Widerrufsrecht und die Möglichkeit der
Abbestellung.  “Hier ist die beste Variante, einen entsprechenden Link
direkt in jeder versendeten E-Mail zu platzieren”,

In die “Betreff-Zeile“, darf nur enthalten sein, was den Interessenten
bei Öffnung der E-Mail auch erwartet. Vergessen wird auch häufig
- trotz´gesetzlicher Änderung zum Anfang des Jahres - das “in jedem
geschäftsmäßigen Dienst im Internet notwendige Impressum“,
das selbstverständlich auch für den E-Mail-Verkehr gilt.

Das muss außer dem Namen und Kontaktinformationen auf jeden Fall
auch die Steuernummer beinhalten. Der Verband der deutschen
Internetwirtschaft warnt eindringlich davor, die strengen Vorgaben
des Gesetzgebers auf die leichte Schulter zu nehmen, da die rechtlichen
Konsequenzen bei Verstößen erheblich sein können.

Einen Anti-Spam-Leitfaden gibt es beim eco Verband als Download

unter: http://www.eco.de/initiativen/anti-spam.htm

Zwar kann und wird die Richtlinie keine Rechtsberatung im Einzelfall
ersetzen. Sie kann jedoch dazu beitragen, dass Unternehmen sich auf
sicherem Terrain bewegen, wenn sie für Werbemaßnahmen das Medium
E-Mail einsetzen und Verbraucher können sich sicherer fühlen, wenn
Sie einem Unternehmen ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.

Dagmar Fuchs
FuchsBiz Agentur Online